Ethik

Identität
Mission
Ethik
Governance

 

INSOS Suisse

Bürglistrasse 11

8002 Zurich

Tél. 044 202 70 35

Fax 044 202 23 77

E-mail: zs@insos.ch

www.insos.ch

CCP - 80-28082-2


  

EHRENKODEX

 

Betreffend dem Verkauf von Produkten aus Werkstätten
für Menschen mit einer Behinderung

 

Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung1 ist Repräsentant seiner MitarbeiterInnen und verpflichtet sich damit, sein Wirken ganz in den Dienst einer ethisch würdigen Zielgebung zu stellen.

Die INSOS angeschlossenen Werkstätten führen eine korrekte, kundenfreundliche und transparente Verkaufspraxis.

Zur Vermeidung von Missbräuchen verzichten sie grundsätzlich auf den Haustürverkauf2 (Hausierhandel) und betreiben keinen systematischen Telefonverkauf3.

Es werden folgende zeitgemässe Verkaufsmethoden angewandt:

  • der Direktverkauf (in den Werkstätten, Läden, Märkte usw.)
  • der Wiederverkauf4 (mit vertraglich gebundenen Wiederverkäufern)
  • das Auftragsverhältnis (Herstellung von Eigenprodukten auf Bestellung)
  • der Versandhandel (Prospekte, Kataloge usw.)

Die Werkstätte für Menschen mit Behinderung verpflichten sich zu folgendem Verkaufsgrundsatz:
"Es werden keine höheren als handelsübliche Preise5" verlangt. Mitleid wird nicht als Verkaufsargument gebraucht.

Nur Produkte, die zu wesentlichen Teilen von MitarbeiterInnen mit Behinderung hergestellt werden, können als "Behindertenarbeit" deklariert werden. Zur Kennzeichnung dieser Produkte ist der Institutionsname zu verwenden.

Im Verkaufssortiment sollen grundsätzlich keine nicht von Menschen mit Behinderung hergestellte Produkte enthalten sein. Ausgenommen sind Handelsartikel, die in direktem Zusammenhang mit einem von der Werkstatt hergestellten Produkt stehen. Wo Täuschungen zwischen Arbeiten von Menschen mit Behinderung und Handelswaren nicht auszuschliessen sind, muss die Handelsware klar ersichtlich bezeichnet werden.

In der Werbung und zur Verkaufsförderung sollen die MitarbeiterInnen mit einer Behinderung weder zum Schauobjekt gemacht, noch soll mit ihnen Mitleid erweckt werden.

Die Werkstätte für Menschen mit Behinderung machen die Bestimmungen dieses Ehrenkodex zu einem Bestandteil ihrer Lieferbedingungen an Wiederverkäufer.

Die INSOS angeschlossenen Institutionen erklären sich damit einverstanden, die Einhaltung durch den Zentralvorstand überwachen zu lassen.

Verletzungen des Ehrenkodex werden durch den Zentralvorstand untersucht. Schwerwiegende Verstösse können zum Ausschluss aus dem Verband führen.

 

Erläuterungen:

1 Werkstätte für Menschen mit Behinderung sind gemeinnützige, von der IV anerkannte Institutionen (geschützte Werkstätten, Arbeitszentren, Werkheime, Wohnheime), deren Aufgabe unter anderem darin besteht, durch die Ausführung von industriellen und gewerblichen Aufträgen oder durch die Herstellung von Eigenprodukten mehrheitlich Menschen mit einer Behinderung oder Krankheit zu beschäftigen.

2 Haustürverkauf wird verstanden als Detailverkauf von Tür zu Tür, im Sinne eines Hausierens.

3 Systematischer Telefonverkauf wird verstanden als die telefonische Akquisition von Kunden mittels Telefonbuch oder Adresslisten mit dem Zweck, Produkte direkt am Telefon zu verkaufen.

4 Wiederverkäufer sind Kunden von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, wie Detail- und Fachgeschäfte, Warenhäuser, Grossverteiler oder Versandgeschäfte.

5 Handelsübliche Preise sind Preise, die der Qualität, der Originalität und em Wert des Produktes oder der Dienstleistung angemessen sind.

Übergangsbestimmung:

Bei Betrieben, in denen die Einhaltung des Kodex zu sozialen oder wirtschaftlichen Härtefällen führen kann, kann der Zentralvorstand im Einzelfall für eine angemessene Übergangszeit Ausnahmen bewilligen.

Zürich, Juni 1996/Oktober 2002

 

 

Die PDF-Datei öffnen - (71Ko)

 

 

 

© 2013 Polyval - Alle Rechte vorbehalten